Vermeidbare Betreiberfehler
Fehlende bzw. unzureichende Verfügbarkeitskonzepte und Verträge mit angemessener Bonus-/Malus-RegelungHerstellerabhängigkeiten, wie z.B. fehlende Zugriffsmöglichkeiten auf Daten für die Zustandsüberwachung (Condition based Monitoring) als Basis für Predictive Maintenance und die Lebensdauervorhersage wichtiger Komponenten und AnlagenUnzureichende Qualitätslevel für die Elektroinstallation, EMV, IT/OTFehlende Redundanzen bei wichtigen KomponentenHerstellerservice (Full Service, Teilservice, 24/7 Hotline), der nicht gemeinsam mit der Lieferung der Anlage verhandelt wird, kann sehr teuer werdenUnzureichende Ersatzteilpakte und fehlende langfristige Lieferzusagen für wichtige KomponentenUnnötige Systemvielfalt (z.B. SCADA, HMI, Feldbussysteme, Schmiersysteme)Beschränkte Anbindungsmöglichkeiten an Systeme wie SCADA/GLT und CMMS/CAFM-System.Unangemessene Notaus-Konzepte mit Nachteilen für die AnlagenverfügbarkeitUnzureichende Anforderungen an die Dokumentation
Phase 1: Vor der Beschaffung
Verspätete und zu geringe Einbindung der künftigen Instandhaltung in den Montageprozess, so dass wertvolles Knowhow aus der Montage, den finalen Einstellarbeiten und der Inbetriebnahme für den Betrieb fehlt
Phase 2: Errichtungsphase
Fehlende oder unzureichende Beschreibung des gesamten Inbetriebnahmeprozesses, der den gesetzlichen und normativen Forderungen genügt, z.B. eine vollständige Gefährdungsbeurteilung, die alle Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt, auch die einzelnen Festlegungen für wiederkehrende Prüfungen, wie Prüffrist, Prüfinhalt und die Anforderungen an den künftigen Prüfer (befähigte Person)Nicht dokumentierte Mitarbeiterunterweisungen auf Grundlage von Betriebsanweisungen, die im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu erstellen sindUnzureichende sicherheitstechnische und fachtechnische Prüfungen zur Klärung der Abnahmemöglichkeit (Abnahme ohne Mängel, Abnahme mit Mängeln, Abnahmeverweigerung wegen wesentlicher Mängel nach § 12 Abs. 3 VOB/B bzw. § 640 BGB) und der Zulässigkeit der Bereitstellung von ArbeitsmittelnFiktive Abnahme, z.B. durch unbedachte Inbetriebnahme (VOB); Achtung: Unterschiede zwischen VOB- und BGB-Verträgen
Phase 3: Inbetriebnahme
Unklare Zielvorgaben, z.B. Verfügbarkeitsanforderungen oder BudgetsFehlende KennzahlenFehlende oder unvollständige Prozesse, z.B. der Instandhaltung, der wiederkehrenden Prüfung oder der Handhabung von Leistungsanfragen (Ticketsystem?)Unzulässige Mitarbeiterauswahl, da notwendige Qualifikationen (nachweispflichtige Qualifikationen!) nicht bekannt sind oder nicht überprüft worden sind —> SelektionsverschuldenUnzureichende (nachweisliche) Mitarbeiterunterweisungen —> InstruktionsverschuldenFehlenden oder unzureichende (nachweisliche) Mitarbeiterkontrollen —> KontrollverschuldenFehlende/unzureichende Dokumentation von Prüfungen überwachungsbedürftiger und prüfpflichtiger AnlagenFehlende/unzureichende Zustandsüberwachung um rechtzeitig vor und bei Ausfällen wichtiger Komponenten handeln zu könnenFehlendes Problemmanagement: Fehlende systematische Untersuchung von bereits eingetretenen oder möglichen Störungen um künftig Störungen zu vermeiden oder schnell zu beheben, z.B. durch einen Workaround (Umgehungslösung)
Phase 4: Betrieb
Fehlende Konzepte um EOL (End of Life) für wichtige Komponenten vorherzusagenFehlende Überwachung von Komponenten um EOL vorhersagen zu könnenFehlende regelmäßige Prüfung notwendiger Maßnahmen infolge fälliger Updates oder angekündigter AbkündigungenVerspätete Planung von RRM-Maßnahmen um genügend Vorlauf für die Beschaffung von Komponenten (Lieferkettenprobleme!) und deren Austausch (Verfügbarkeit von Dienstleistern) sicherzustellen
Phase 5: Retrofit/Revision

